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1 Architektenkammer
aufgrund von Architektengesetzen in den Bundesländern eingerichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts zur - Pflege der Baukultur und sonstiger zur Architektentätigkeit gehörender Aufgaben, - Abgabe fachlicher Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen von das Bauwesen betreffenden Gesetzgebungsverfahren, - Führung der Architektenliste, - überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Architekten, - Förderung der beruflichen Fortbildung sowie - Einrichtung und Tätigkeit einer Schlichtungsstelle. Organe: die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Eintragungsausschuss.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Architektenkammer
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Architektenkammer — aufgrund von Architektengesetzen in den Bundesländern eingerichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Pflege der Baukultur und sonstiger zur Architektentätigkeit gehörender Aufgaben, Abgabe fachlicher Stellungnahmen und Gutachten im… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens